Der Kreistag möge beschließen:
Die niedersächsische Landesregierung und der niedersächsische Landtag werden aufgefordert, neben den existierenden 8 Sozialgerichten (Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade) in Göttingen ein zusätzliches Sozialgericht für Südniedersachsen (für die Landkreise Göttingen, Osterode am Harz und Northeim) einzurichten.

Begründung:
Der Landkreis Göttingen gehört zurzeit zum Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Hildesheim. Göttingen ist die einzige niedersächsische Großstadt (Abgesehen vom Sonderfall Wolfsburg), die über keine eigene Sozialgerichtsbarkeit verfügt, obwohl der Bedarf besteht.
Seit Inkrafttreten des SGB II am 1. Januar 2005 sind die Eingangszahlen bei den niedersächsischen Sozialgerichten stetig gestiegen. Zwischen den Jahren 2000 und 2012 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt (von rund 21.000 auf rund 43.000) und sie ist weiter steigend.
Bei dem Verfahren im Rentenrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz geht es in der Regel um oft ältere Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen habe und für die eine Anreise nach Hildesheim ein Problem darstellt. Zudem ist die Belastung der zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung und der Gerichtspersonen insbesondere der ehrenamtliche Richter durch Fahrten zum zuständigen Sozialgericht Hildesheim und die dadurch entstandenen Kosten sind ebenfalls stetig gestiegen.
Zudem können durch ein zusätzliches Sozialgericht die Verfahren aus den Landkreisen Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode wesentlich schneller abgeschlossen werden.
Hiermit verleiht der Kreistag seiner Forderung aus dem März 2014 erneut Nachdruck.
Weitere Begründung mündlich.
gez.
Dr. Noack (CDU)
Dierkes (SPD)
Dr. Worbes (Grüne)
Dinges (FWLG)
Dr. Fascher (DieLinke)
Schelper (Piraten)
Dr. Sürmann (FDP)