Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Kreisausschusses am
17. September sowie des Kreistages am 2. Oktober 2019

Der Landkreis Göttingen unterstützt Menschen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden

Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:
1. Öffentliche Solidaritätserklärung
Der Landkreis Göttingen erklärt sich mit Menschen auf der Flucht und damit den folgenden Zielen der
SEEBRÜCKE solidarisch.
2. Gegen Kriminalisierung der Seenotrettung
Der Landkreis Göttingen positioniert sich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem
Mittelmeer und unterstützt zudem die Seenotrettung aktiv wie folgt:
3. Aufnahme zusätzlich zur Quote
Der Landkreis Göttingen stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus
Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher. Er erklärt
sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsschiff
(ähnlich eines Relocation-Programms) direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme
geschieht im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu
wird vom Landkreis Göttingen auf ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Land Niedersachsen hingewirkt.
4. Aufnahmeprogramme unterstützen
Der Landkreis Göttingen setzt sich gegenüber dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung für
die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme
von Flüchtenden ein:

  • Der Landkreis Göttingen fordert die Landesregierung auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Abs. 1 AufenthG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen.
  • Der Landkreis Göttingen fordert die Regierung des Landes Niedersachsen und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Abs. 4 AufenthG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren.
  • Der Landkreis Göttingen erklärt sich dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüber bereit, nach Absprache zwischen den Behörden zusätzliche Aufnahmeplätze für Einreisende in diesen Programmen verlässlich zur Verfügung zu stellen. Er appelliert an die Kommunen im Landkreis, sich zusätzlichen Aufnahmen im Sinne dieses Antrags zu öffnen.

5. Kommunales Ankommen gewährleisten
Der Landkreis Göttingen sorgt mit den aufnehmenden Kommunen für ein langfristiges Ankommen,
indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den
Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung zur Verfügung gestellt werden.
6. Nationale und europäische Vernetzung / Bündnis Sichere Häfen
Für die Umsetzung der oben genannten Punkte setzt sich der Landkreis Göttingen auf regionaler,
nationaler und europäischer Ebene aktiv ein.
7. Transparenz
Der Landkreis Göttingen veröffentlicht alle unternommenen Handlungen zur Umsetzung dieses
Antrages.
Die Begründung erfolgt mündlich.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges